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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 42

1873 - Essen : Bädeker
42 auch die Wälder reich an Wild sind, so liefert das Thier« und Pflanzenreich im Ganzen mehr, als der Bedarf der Bewohner er- fordert. Und wenn auch die Ausbeute an edeln Metallen nicht sehr beträchtlich ist, so liefert doch das Mineralreich, außer Silber im Mansfeld'schen und in Schlesien, vorzüglich Eisen und Stein- kohlen in hinreichender Menge, besonders in Oberschlesien und in den Flußgebieten der Ruhr, Sieg, Lahn und Saar in West- phalen, in Hessen-Nassau und in der Rheinprovinz. An Salz, woran besonders die Provinzen Sachsen, Hannover und Westphalen reich sind, ist ein unerschöpflicher Überfluß vorhanden. 4. Einen großen Reichthum besitzt ferner der Staat an Gewäs- sern; denn außer der Ost- und Nordsee und den unzähligen Land - seen bewässern und befruchten das Land: der Rhein, die Weser, die Elbe, die Oder, die Weichsel und die Memel. Sie nehmen auf ihrem Laufe sehr viele Bäche und Nebenflüsse auf, und so ergießen sich von den Gebirgen aus nach dem Meere hin gleichsam Aderge- flechte von Gewässern, die das Land befruchten, der Schifffahrt, dem Handel und dem Gewerbe dienen. Gering ist gegen diesen großen Nutzen der Schaden anzuschlagen, den sie, besonders die größeren Flüsse, am meisten zur Zeit des Eisganges oft an Gärten, Äckern und Wohnungen anrichten, wenn sic aus ihren Ufern treten und dann die Uferbewohner freilich nicht selten in große Noth bringen. Aber es wird immer mehr dafür gesorgt, durch Anlegung von Däm- men und Wehren solchen Überschwemmungen vorzubeugen. 5. Die Bewohner des Staates sind fleißige Menschen; denn außer dem Ackerbau und der Viehzucht ist die Betriebsamkeit (Industrie) derselben sehr bedeutend. In den größeren Städten des Staates ist man fort und fort beschäftigt, aus den Rohstoffen der Natur Waaren der verschiedensten Art zu verfertigen. Nach der großen Verschiedenheit in der Beschäftigung kann man die Bewoh- ner des Staates in verschiedene Verufsarten oder Stände eintheilen. Da giebt es Bauern und Bürger, Handwerker und Kaufleute, Beamte, Künstler u. s. w. Einfacher aber ist die Eintheilung aller Bewohner in drei Hauptstände: den Nähr-, Lehr- und Wehrstand. Der Nährstand ist der zahlreichste, denn zu ihm gehören alle diejenigen Bewohner des Staates, welche sich entweder mit der Ge- winnung oder mit der Verarbeitung der Naturprodukte oder mit dem Verkaufe der Natur- oder Kunstprodukte beschäftigen. Die Gewinnung der Naturprodukte besorgen: die Bauern und Viehzüchter, die Obst-, Wein- und Blum eng ärtner, — die Jäger, Fischer und Vogelfänger, — die Berg- und Hütten- leute, die Steinbrecher, die Braunkohlen-, Torf- und Lehm- gräber. — Mit der Verarbeitung derselben beschäftigen sich die verschiedenen Handwerker, als: Zimmerleute, Schreiner, Schmiede, Schlosser, Schuster, Schneider u. s. w.; ferner die Fabrikanten und die Fabrik- und Manufakturarbeiter, wie

2. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 46

1873 - Essen : Bädeker
46 üben. Unter dem Könige stehen als die höchsten Staats-Beamten die Minister, welche, wie der König, ihren Sitz in Berlin haben. Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Oberprästdenten — unter diesen für die Regierungsbezirke die Regierungen — und unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 8 Minister, 11 Oberpräsidenten, 34 Regierungen und für die sämmtlichen Kreise des Staates eben so viele Landrathe. Leicht ist nun einzusehen, daß durch die große Zahl der Beamten und anderer Veranstaltungen die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemei- nen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staats steuern und sind entweder 1. Grund- steuern, die vom Grund und Boden, 2. Klassen- und Einkommen- steuern, welche vom Vermögen oder Einkommen, oder 3. Gewerbe- steuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Familien Schutz stnden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe — er ist das Land, worin wir geboren worden, worin wir unsere Kindheit verleben und für unsern dereinstigen Lebensberuf in so vielen nützlichen Dingen unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie sollten wir unser Vaterland durch die That nicht lieben!? — Jeder aber, der sein Vaterland liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit einem fremden Worte: Patriotismus. Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und die Bewohner reden meistens die deutsche Sprache. Darum ist er ein deutscher Staat, und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie viel Provinzen bestellt das Königreich Preussen? — Wie heissen sie? — In welcher Provinz wohnen wir? — In welchem Regierungsbezirk? — In welchem Kreise ? — In welcher Gemeinde ? — Wie liegen die übrigen. Provinzen von unserer heimathlichen Provinz? — Welche grenzen an unsere Provinz und welche nicht? — Gieb die Grösse und Einwohnerzahl des Staates an! — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebet jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst! — An welche Seen grenzt der Staat? — Wo? — Welche Provinzen haben viele Landseen? — Wie heissen die Haupt- flüsse des Staates? — In welcher Richtung und durch welche Provinzen Messen sie? — Wie heissen die Hauptstände der Bewohner des Staates? — Wofür sorgt der Nährstand? — der Lehrstand? — der Wehrstand? — Woraus besteht-die Armee? — Wo sind die Kriegshäfen der Marine? — Jeder soll jetzt angeben, zu welchem Stande sein Vater gehört! — Wie heisst unser König? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat? —'Für die Provinzen? — Für die Bezirke? — Für die Kreise? — Für die

3. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 247

1873 - Essen : Bädeker
247 b. h. kein neues Gesetz kann endgültig zu Stande kommen, ohne die Zu- stimmung des Königs und der Leiden Kammern, welche seit 1855 aus einem „Herrenhause" und einem „Hause der Abgeordneten" bestehen. Für die Provinzen stnd berathende Versammlungen (Provinzialstände) angeordnet, und die bürgerlichen Gemeinden werden nach den bestehenden Gemeindeordnungen verwaltet. Schon im Jahre 1849 hatten die Leiden Fürsten von Hohen- zollern dem Könige von Preußen ihr Land, das Stammland des Königshauses, abgetreten, und am 23. August 1851 wurde demselben dort auf dem hochgelegenen Stammschlosse gehuldigt. Zum Gedächtniß dessen stiftete der König den hohenzollern'schen Hausorden mit der Aufschrift: „Vom Fels zum Meer!" Im Herbste 1857 befiel den König ein Gehirnleiden, von welchem er nicht wieder genas. Er sah sich daher genöthigt, die Regierung seinem ältesten Bruder, dem Prinzen von Preußen, zu übertragen, welcher von nun an den Titel „Prinz-Regent" führte und „im Namen des Königs" regierte. Am 2. Januar 1861 endete ein sanfter Tod die langen und schweren Leiden des Königs. Am 7. Ja- nuar wurde die sterbliche Hülle desselben — wie er es vorher ge- wünscht hatte — in der von ihm erbauten „Friedenskirche" bei Sanssouci'beigesetzt. L6. Wilhelm I., König von Preußen. (1861.) Da Friedrich Wilhelm Iv. keine Kinder hinterließ, so folgte ihm auf dem Throne der Prinz-Regent als König Wilhelm I. Gleich beim Antritt seiner Regierung, am 7. Januar 1861, erließ der König eine Ansprache an sein Volk. Darin sagte derselbe unter Anderm: „Dem Könige" (Friedrich Wilhelm Iv.), „der so Großes zu begründen wußte, gebührt ein hervorragender Platz in der glorreichen Reihe der Monarchen, welchen Preußen seine Größe verdankt, welche es zum Träger des deutschen Geistes machten. Dies hohe Vermächtniß meiner Ahnen will ich getreulich wahren. Mit Stolz sehe ich mich von einem so treuen und tapfern Volke, von einem so ruhmreichen Heere umgeben. Meine Hand soll das Wohl und das Recht Aller in allen Schichten der Bevölkerung hüten, sie soll schützend und fördernd über diesem reichen Leben walten. — Ich will das Recht des Staats befestigen und ausbauen und die Institutionen, welche Friedrich Wil- helm Iv. ins Leben gerufen hat, aufrecht erhalten. Treu dem Eide, mit wel- chem ich die Regentschaft übernahm, werde ich die Verfassung und die Gesetze des Königreiches schirmen. Möge es mir unter Gottes gnädigem Beistände gelingen, Preußen zu neuen Ehren zu führen! Meine Pflichten für Preußen fallen mit meinen Pflichten für Deutschland zusammen. Als deutschem Fürsten liegt mir ob, Preußen in derjenigen Stel- lung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Ge- schichte, seiner entwickelten Heeres-Organisation unter den deutschen Staaten zum Heile Aller einnehmen muß." — Ja — „zum Heile Aller" — mußte Preußen unter den deutschen Staaten eine andere Stellung einnehmen als bisher. Denn der deutsche Bund hatte in dem halben Jahrhundert seines Bestehens sich stets un-

4. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 2

1873 - Essen : Bädeker
2 bezahlen. Der Kommunal-Empfänger ist dazu bestimmt, die Ge- meindesteuer zu empfangen und die Gemeindekasse zu verwalten. Der Bürgermeister, der Gemeinde-Empfänger, der Polizeidiener u. s. w. haben ein Amt in der Gemeinde; sie sind Gemeinde-Beamte. Jeder brave Einwohner der Gemeinde befolgt pünktlich die Anordnungen der Gemeinde-Obrigkeit. Er bezahlt gerne die ihn treffende Gemeinde- steuer und ist überall bereit, für das Gemeinwohl nach seinen Kräften mitzuwirken; denn jeder gute Mensch freut sich darüber, wenn es allen Gemeindegliedern wohlergeht. — In unserer Gemeinde wohnen_____ Menschen. — Hat eine bürgerliche Gemeinde eine Kirche, so bildet sie auch eine kirchliche Gemeinde oder eine Pfarre. Es giebt aber auch bürgerliche Gemeinden, welche aus mehreren Pfarren bestehen. Die Kirchengemeinden sind entweder katholische oder evangelische Ge- meinden; an einigen Orten giebt es aber auch israelitische oder jüdische Gemeinden, deren Kirchen Synagogen heißen. Jeder Kirchengemeinde ist ein Pfarrer vorgesetzt. Der Pfarrer ist die geistliche Obrigkeit in seiner Gemeinde. Er unterrichtet die Kinder m der Religion, verkündigt Gottes Wort, hält den Gottesdienst, spendet die Heilsmittel der Kirche, tröstet die Kranken und be- gleitet die Todten zu ihrer Ruhestätte. — Jede Gemeinde hat gewöhn- lich auch ihre eigene Schule mit' einem oder mehreren Lehrern. In der Schule werden die Geisteskräfte der Kinder geweckt und ge- übt. Durch Unterricht und Erziehung sollen sie hier zu guten Menschen herangebildet werden. Kinder, welche ihre Jugendzeit gut anwenden, durch regelmäßigen Schulbesuch, Fleiß und gutes Betragen ihren Eltern und Lehrern Freude machen, werden der- einst nichliche Mitgliederder bürgerlichen und kirchlichen Gemeinde. Die Jugend ist die Zeit der Saat, Das Alter erntet Früchte, Wer jung nicht, was er sollte, that, Deß' Hoffnung wird zunichte. — Den Fleiß belohnt die Ewigkeit; Doch die verlor'ne Jugendzeit Kann Gott nicht wiedergeben. Wie heisst unser Wohnort? — In welcher bürgerlichen Gemeinde leben wir? — In welcher kirchlichen Gemeinde? — Wer ist die Obrigkeit in der bürgerlichen Gemeinde? — In der kirchlichen? — Welche Pflichten haben wir gegen die Gemeinde-Obrigkeit? — Welche gegen die geistliche Obrigkeit? — Was wisst ihr von der Entstehung unseres Wohnortes? — Nennt die bedeutendsten Gebäude unseres Wohnortes! — Gebt an, nach welcher Himmelsrichtung sie von unserer Schule liegen! — Wie führt die Strasse an unserer Schule vorbei? — Von — nach! — Gebt die Richtung der übrigen Strassen unseres Wohnortes an! Zeichnet jetzt unsere Schule und die Haup tgebäude unseres Wohn- ortes mit ! 1. die Strassen aber mit Linien auf eure Schiefertafeln! — Schreibet auf, wie diese Gebäude von unserer Schule liegen und nach weichen Bichtungen die Strassen führen t —

5. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 456

1873 - Essen : Bädeker
456 Ausland zurück war; jetzt wußte er aber auch, was er thun und wü er es angreifen müsse, um den Grund zu seiner Bildung zu legen. Und wenn es ihm auch nicht gelang, alles so herzustellen, wie es vor seiner Seele stand, vorzüglich da er die längste Zeit seiner segensreichen Regierung mit auswärtigen Feinden Krieg zu führen hatte, so hat er doch den Ruhm für sich, eben dadurch, daß er sich nicht schämte, noch als Mann und Kaiser Lehrling zu sein, seinem Volke für alle Folgezeit unendlich viel genützt zu haben. 27. Washington. Franklin. Der nördliche Theil Amerikas wurde erst spät von den Europäern angebaut; denn die ganze Gegend schien ihnen bei ihrer ersten Landung nur eine große Wildniß und das Klima sehr rauh zu sein. Dichte Urwälder, in denen wilde Indianer ihr Wesen trieben, und unermeßliche Sümpfe schreckten die ersten Europäer von diesen unwirthlichen Gegenden ab, in welchen sie nicht, wie an den schönen Küsten Mexiko's und Peru's, Gold und Silber zusammenraffen konn- ten. Erst 1584 wurde von England aus die erste Kolonie gegründet und zu Ehren der Jungfrau-Königin Elisabeth Virginien genannt. Dies erste Beispiel fand bald Nachahmung. Zwar hatten die ersten Colonisten viel von den Angriffen der Wilden zu leiden, allmählich aber trat ein erträglicher Verkehr, besonders durch den Handel, zwischen den Ureinwohnern und den Ansiedlern aus Europa ein. Mit jedem Jahre kamen nun Einwanderer auch von anderen euro- päischen Nationen herüber, größtentheils unternehmende, freiheitsliebende Männer, die, um den kirchlichen oder bürgerlichen Bedrückungen im Mutterlande zu entge- hen, in dem neuen Erdtheile einen Zufluchtsort suchten und fanden. So entstand eine lange Reihe von Niederlassungen und von Ansiedler-Gebieten oder Provinzen, unter denen Pensilvanien mit der Hauptstadt Philadelphia sich besonders hervorthat. Alle Colonisten, aus welchem Lande sie immer waren, erkannten die Ober- hoheit Englands an und trieben fast ausschließlich Handel mit diesem Reiche; England seinerseits pflegte auch die nordamerikanischen Kolonien und schützte sie gegen alle auswärtige Angriffe. Es brachte sie durch großen Aufwand zu einer solchen Blüthe, daß die Zahl der Bürger binnen 150 Jahren zu drei Millionen anwuchs. Deshalb verlangte aber England auch Abgaben, welche die Ameri- kaner jedoch nur unter der Bedingung entrichten wollten, daß sie dieselben durch ihre Abgeordneten, welche man in das englische Parlament aufnehmen sollte, erst bewilligten. England bedachte nicht, daß den Staatsbürgern, welche gleiche Pflichten haben, auch gleiche Rechte gebührten, und daß man die Mündiggewor- denen auch als solche behandeln und ihnen Theilnahme an der Gesetzgebung und Steuerumlegung zugestehen müsse; es wies die Forderungen der Amerikaner zu- rück, legte ihnen die Stempelakte, nach der sie zu allen kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen Stempelpapier gebrauchen sollten, und dann die Zollaktc auf, die für die Einfuhr von Thee, Glas, Papier und Bleiweiß eine mäßige Abgabe verlangte. Der Ausführung beider Verordnungen, als ohne ihre Zustimmung gegeben, widersetzten sich die Colonisten thätlich und wurden in der Überzeugung von der Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen dadurch bestärkt, daß die Engländer beide Gesetze wieder zurücknahmen, nur daß vom Thee ein Einfuhr- zoll noch entrichtet werden sollte. Als nun 1773 im Hafen von Boston drei mit Thee beladene englische Schiffe einliefen, widersetzten sich die Einwohner der Ausladung, und als diese von dem englischen Statthalter erzwungen werden wollte, überfiel ein Hause Vermummter die Schiffe und warf 342 Kisten Thee ins Meer. Dieser Gewaltstreich war die Losung zu einem Kriege, der erst 1783 beendig: wurde. Die Provinzen traten in Philadelphia durch Abgeordnete in einen Bund zusammen, sie bewaffneten sich gegen England, zogen die Wilden und auch

6. Nr. 22 - S. 10

1904 - Breslau : Hirt
10 Europa im allgemeinem 8 9. die Wandervölker (Nomaden), deren Reichtum in Viehherden besteht, mit denen sie umherziehen. Bildung verbreitet sich nur dann unter einem Volke, wenn es feste Wohnplätze hat, Ackerbau, Gewerbe und Handel treibt. e. Religion. Ganz ohne Religion ist kein Volk der Erde. Die christliche Religion zählt über 550 Millionen Bekenner. Sie hat sich im Laufe der Jahrhunderte in verschiedene Hanptbekenntnisse (Konfessionen, Kirchen) geteilt; die bekanntesten sind: 1) die römisch-katholische, 2) die griechisch-katholische, 3) die evangelisch-lutherische und evangelisch-reformierte (zusammen ost die protestantische genannt). Außer diesen gibt es noch zahlreiche christliche Sekten. Zu den Religionen, die nur einen Gott ver- ehren, gehören außer der christlichen noch die mosaische (jüdische) und die mohammedanische (Islam). Die Völker, welche mehrere Götter verehren, nennt man Heiden. Die meisten Bewohner Europas bekennen sich zur christlichen Religion. In N.-Afrika und Vorder-Asien gehört die Mehrzahl der Bewohner zum Islam. In dem übrigen Afrika und Asien, sowie in Amerika und Australien sind die Eingeborenen zum größten Teil noch Heiden. Doch arbeiten unter ihnen Missionare. Inden sind über die ganze Erde zerstreut. Etwa 740 Millionen Menschen sind noch Heiden. d. Staatsverfassung. Die Menschen bilden eine Menge von Ge- sellschaften, die sich unter bestimmten Gesetzen vereinigt haben, um in Ruhe und Sicherheit miteinander zu' leben. Solche Menschengesellschaften nennt man Staaten. Die Staaten werden entweder von einem erblichen Fürsten (Kaiser, König, Großherzog usw.) beherrscht und heißen dann Monarchien (Kaiserreich, Königreich usw.), oder sie wählen sich ein Oberhaupt (einen Präsidenten) immer nur auf wenige Jahre und heißen dann Freistaaten oder Republiken. Wenn in einem Staate die Unter- tanen dem Monarchen gegenüber rechtlos sind, so ist der Staat eine Despotie (z. B. Persien), der Monarch ein Despot. Hat in einem Staate der Monarch allein die gesetzgebende Macht, so ist der Staat eine unbeschränkte Monarchie (z. B. Rußland). Wird aber der Staat nach einer Verfassung (Konstitution) regiert, kraft deren auch die Volksvertretung bei der Gesetzgebung beteiligt ist, so ist er eine beschränkte oder konsti- tutionelle Monarchie (z. B. Preußen). Nur die ganz wilden, umher- schweifenden Völker bilden keine Staaten; die einzelnen Familien derselben gehorchen nur ihren Oberhäuptern. Alle lassen sich höchstens öou dem Bejahrtesten oder Stärksten unter ihnen als Häuptling regieren. — Die Ausdrücke Staat und Volk sind nicht zu verwechseln. Ein Volk kann mehrere Staaten bilden (z. B. das deutsche Volk); wiederum können in einem Staate mehrere Völker wohnen (z. B. in Rußland, in Österreich- Ungarn, in der Türkei). Iii. Europa. § 9. Europa im allgemeinen, a. Lage. Europa ist von Asien durch das Urälgebirge, den Urälfluß und den Kaspischen See getrennt.

7. Nr. 22 - S. 55

1904 - Breslau : Hirt
§ 28. Volksleben im 17. und 18. Jahrhundert. . 55 gangsformen und (für unseren Geschmack) lächerliche Trachten (unförmliche Reifröcke der Frauen, große Perücken, kleitie Hütchen u. f. w. bei den Männern). 4. Aber auch der Bürgerstand stand nicht mehr ans der Höhe früherer Zeit. Viele Häuser, ja, ganze Stadtviertel waren unbewohnt und in Ruinen verwandelt. (Wie diehohenzollernfiirsten hierin Wandel schafften, siehe in den bezüglichen §§.) Die allgemeine Verarmung gestattete nicht mehr die Anschaffung von künstlerisch ausgestattetem Hausrat. Derselbe mußte billig beschafft werden, darum wurde er geschmacklos und nüchtern hergestellt. Das Kunstgewerbe wurde nicht mehr gepflegt. Die alte Ehrenhaftigkeit der Zunftgenossen nahm ab; Unzuverlässigkeit und Fälschung raubte dem deutschen Gewerbe sein Ansehen im Auslande. Der Handel der süddeutschen Städte und der Hansa war durch die Unternehmungslust der Holländer und Engländer überflügelt worden, und so lag auch er da- nieder. Der frühere Reichtum war verschwunden, und an die Stelle pracht- voller und stilgerechter Bauwerke traten nüchterne und gleichförmige Häuser- reihen. Dabei war der Bürger verschwenderisch und leichtsinnig geworden, und oft mußten die Landesherren durch Gesetze die allzugroße Üppigkeit der Bürger bei Gelagen und in der Kleidung beschränken. 5. Der Bauernstand verarmte immer mehr und geriet in völlige Ab- hängigkeit vom Grundherrn (Leibeigenschaft). Ihm aufzuhelfen, ließen sich Preußens Könige besonders angelegen sein. Mit großem Eifer schützten sie Bürger und Bauern vor den Übergriffen der Beamten und der Grund- herren, suchten ihren Wohlstand zu heben, schützten sie in ihrem Rechte und führten sie wieder auf eine höhere Stufe der Gesittung durch Gründung von Volksschulen und Einführung des Schulzwanges. (Vergleiche §29,2; § 30, E, 2 u. 3; § 32, 5.) Unglaube und Aberglaube, letzterer namentlich aus den Heerlagern des Dreißigjährigen Krieges stammend, machten sich in allen Gesellschafts- schichten breit und traten in den vielen Hexenprozessen in erschreckender Weise zu Tage. Doch fehlte es auch in dieser trüben Zeit nicht an erwecklichen Stimmen, die ein rechtes Glaubensleben hervorzurufen suchten. So sangen M. Rinckart, Joh. Heermann, Paul Gerhardt u. a. ihre herrlichen Kirchenlieder. 6. Die deutsche Sprache befreiten von der unwürdigen Nachahmung ausländischer Vorbilder erst Klopstock, Lessing, Goethe, Schiller u. a. gegen Ende des 18. Jahrhunderts und vollendeten den Ausbau unserer schönen Muttersprache. Aufgaben: 1. Gib Beweise für die Entschlossenheit u. Tatkraft des Gr. Kurfürsten an, desgl. für seine Klugheit, für seinen echten deutschen Sinn, für seine Frömmigkeit! 2. Mit welchem Neckte nennt man diesen Fürsten den Gründer der preußischen Macht? 3. Ter Gr. Kurfürst als deutscher Kriegsheld. 4. Umfang seines Staates der des Fürsten Tode. — 5. Warum war Friedrichs Iii. Streben nach der Königskrone berechtigt? 6. Woher kam es, daß Frankreich im 17. u. 18. Jahrhundert gar so übermächtig wurde?

8. Nr. 22 - S. 68

1904 - Breslau : Hirt
68 § 31. Friedrich Wilhelm Ii. und die Französische Revolution. Verhältnisse, in der Abschaffung des Christentums u. s. w. das Heil des Volkes erblickten. Darum fanden die Rufe nach Freiheit und Gleichheit, die aus Nord- amerika herübertönten, in Frankreich offene Ohren. Dort hatten sich in langem Kampfe die englischen Kolonieen von ihrem Mutterlande losgerissen und zu der Republik der „Vereinigten Staaten" zusammengeschlossen. Die Unzufriedenheit wuchs im französischen Volke in erschreckender Weise. 1774 starb Ludwig Xv., und Ludwig Xvi. bestieg den Thron. Das war ein einfacher, edler Mann, der mit seiner Gemahlin, einer Tochter Maria The- resias, die aber den Franzosen als Ausländerin verhaßt war, des Landes Bestes wollte. Aber das Verderben konnte er nicht aushalten; er mußte die Sünden seiner Väter büßen. 3. Ausbruch der Revolution. Ludwig Xvi. berief 1789 die National- versammlung; die sollte raten helfen, wie die Geldnot beseitigt werden könne. Da aber die Vertreter des Adels und der Geistlichkeit ihre Vorrechte nicht ausgeben wollten, so erklärten die bürgerlichen Abgeordneten, daß sie allein die wahren Vertreter des Volkes seien. Durch die Erstürmung der Bastille (eines großen Gefängnisses in Paris) (14. Juli) und durch seine von einem wüsten Pöbelhaufen erzwungene Übersiedelung von Versailles nach Paris sah sich der König genötigt, alle Wünsche der Nationalversammlung zu erfüllen. Der Staat erhielt eine neue Einteilung, die Macht des Königs wurde ungemeiu beschränkt, der Adel und die Geistlichkeit verloren alle Vorrechte, die Kirchengüter wurden eingezogen und die Mönchsorden auf- gehoben. Alles dies erkannte der friedliebende König an; aber noch war man in Paris nicht zufrieden, darum floh der um seine Sicherheit besorgte König im Juli 1791 aus Paris. Aber er wurde erkannt, zwangsweise nach der Hauptstadt zurückgeführt und hier wie ein Gefangener gehalten. Schließlich erklärte man ihn für abgesetzt. Er wurde als Landesverräter zum Tode verurteilt und unter dem Jubelgehenl des entmenschten Pöbels am 21. Januar 1793 hingerichtet. Seine unglückliche Gemahlin ereilte das- selbe Geschick. — Eine wahre Schreckensherrschaft begann nun in Frank- reich. Auf den bloßen Verdacht hin, Feinde der neuen Regierung zu sein, wurden Tausende eingekerkert und ohne Recht und Urteil dem Fallbeil (Guillotine) überliefert. Dazu herrschte eine schreckliche Hungersnot. Nie- mand mochte mehr arbeiten; kein Mensch traute mehr dem andern; darum stockten Handel und Gewerbe. Alle Kreise litten Not, die jeweiligen Macht- haber und deren Freunde ausgenommen. Diese Freiheitsapostel schwelgten und bereicherten sich und zeigten sich als die schlimmsten Tyrannen. Robespierre, Danton und andere Schreckensmänner herrschten unumschränkt. Das Christentum und die christliche Zeitrechnung wurden abgeschafft, dafür wurde die Tugend und die menschliche Vernunft an heiliger Stätte ver- ehrt; der liebe Gott galt als abgesetzt. Nachdem Robespierre seine Ge- nossen dem Henker überliefert hatte, endete auch er, des Verrates an der Republik angeklagt, unter der Guillotine. Und nun traten gemäßigtere Männer an die Spitze der Regierung.

9. Nr. 22 - S. 72

1904 - Breslau : Hirt
72 § 32. Friedrich Wilhelm Hl halt ward auf das einfachste eingerichtet; die Majestäten gaben ihre silbernen und goldenen Geräte und ihre Schmucksachen hin, und so konnte die schwere Kriegsschuld schon nach kurzer Zeit bezahlt werden. Dadurch wurde das Land die drückende Einquartierung der Franzosen los, die nach den Frie- densbedingungen bis zur Bezahlung der Kriegsschuld in Preußen bleiben sollte. — Der Preußische Staat war vor allem dadurch an den Rand des Verderbens gekommen, daß der Bürger- und Bauernstand in stumpfer Gleichgültigkeit gegen die Geschicke des Vaterlandes befangen war, und daß dem ganzen Volke der ernste religiöse Sinn verloren gegangen war. „Weil wir von Gott abgefallen sind, darum sind wir gesunken", schrieb damals die Königin Luise. Darum nahmen der König und Stein heilsame Ver- besserungen vor, um im Volke eine regere Teilnahme am Ergehen des Staates und einen sittlichen, religiösen und opferwilligen Geist zu erwecken. Der Bauernstand war damals noch erbuntertänig, d. h. der Bauer war nicht selber Besitzer von Grund und Boden; dieser gehörte dem Guts- herrn, der an Abgaben und schweren Frondiensten meist soviel forderte, daß der Bauer nur gerade das von dem Ertrage der Äcker behielt, was er notwendig brauchte. Ohne Erlaubnis des Gutsherrn durfte der Bauer seinen Wohnsitz nicht verlassen, seine Kinder kein Gewerbe erlernen lassen und selbst nicht einmal heiraten. Diese Erbuntertänigkeit hob der König auf. So wurde der Bauer freier Eigentümer seiner Äcker, an deren Ertrag er seine Freude hatte. Den Bürgern in den Städten gab der König 1808 eine Städte- ordnung, durch die sie das Recht erhielten, aus ihrer Mitte Stadtverord- nete zu wühlen. Diese erwählten wieder den Magistrat mit dem Bürger- meister an der Spitze, doch bedurfte diese Wahl der Bestätigung der Regierung. Auf diese Weise erlangten die Bürger Anteil an der Verwaltung des städtischen Vermögens und der Stadtangelegenheiten. Des Königs treuer Berater im Heerwesen war General Scharnhorst. Auf seinen Rat wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Seit dieser Zeit muß jeder Preuße, der körperlich kräftig ist, Soldat werden. Die angeworbenen Fremdlinge im Heere wurden entlassen, die entehrenden Strafen der Soldaten abgeschafft, und bald galt es für eine Ehre, des Königs Rock zu tragen. — Da der König nicht mehr als 42000 Soldaten halten durfte, so wurden die Rekruten schnell ausgebildet, dann entlassen und andere eingezogen. Aber wenn der König rief, so mußten die Ent- lassenen, die Landwehr, wiederum zu den Fahnen eilen. Der Freiherr vom Stein erschien Napoleon bald gefährlich; darum wurde er geächtet; doch gelang es ihm, nach Rußland zu entfliehen. Der König aber regierte in Steins Sinne weiter, und bald trugen die Ver- besserungen ihre Früchte: allerwürts regte sich die Vaterlandsliebe und der Haß gegen die fremden Bedrücker. Fichte hielt an der neugegründeten Üniversität zu Berlin seine zündenden „Reden an die deutsche Nation". Der Turnvater Jahn stählte durch feine Turnerei die Kräfte von jung und alt und nährte glühenden Franzosenhaß in den Herzen seiner Freunde.

10. Nr. 22 - S. 32

1904 - Breslau : Hirt
32 Die Verwaltung im Königreich Preußen. §45. die Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen, Hannover, welche 54—67 E. auf 1 qkm haben. Am dichtesten ist die Bevölkerung in der Rheinprovinz (208 E. auf 1 qkm), in Westfalen (158 E. auf 1 qkm), in Hessen-Nassau und Schlesien (etwa 115 E. 'aus 1 qkm). Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. In: N. ist die plattdeutsche Mundart vorherrschend, im S. wird hochdeutsch gesprochen. In Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen wohnen noch viele Slaven, welche polnisch reden. Im äußersten O. wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen. Im n. Schleswig aber ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa % der Bewohner bekennen sich zur evangel., i/g zur römisch-kathol. Kirche. V2 Million sind Juden oder gehören Sekten an. In der Rheinprovinz und Posen bilden die Katholiken die erhebliche Mehr- zahl, in Schlesien, Wcstprenßen und Westfalen die etwas größere Hälfte. In den übrigen Provinzen machen sie nur einen kleinen Anteil aus. Aufgaben. 1. Welche Gebirge liegen in Preußen? 2. Von welchen Flüssen wird es durchzogen? 3. Nenne wichtige Kanäle Preußens und gib an, was ste verbinden! 4. Welches find a. die fruchtbarsten, b. die unfruchtbarsten Gegenden Preußens? 5. Nenne Weinorte! 6. Wo wird Flachs gebaut? wo Hopfen? Zuckerrüben? 7. Wo blüht Pferde- und Nindvieh;ucht? 8. Wo stnd Torfbrüche? 9. Welche Orte find durch Nergbau und Fabriktütigbeit bekannt? 10. Wo stnd Salinen? 11. Wo wird Steinsalz gewonnen? 12. Nenne Mineralquellen! 13. Nenne Seebäder! 14. Welche Städte stnd durch Seehandel bekannt? 15. Welches stnd bedeutende Handelsstädte im Ninnen- lande? 16. Zähle in jeder Provinz die größten Städte (solche mit 50 000 G. n. mehr) auf! 17. Nenne a. die Nniversttüten, b. die Festungen, e. die Negiernngsbesirkstädte Preußens! 18. Vergleiche die linke Oderfeite Schlestens mit der rechten! 19. Ver- gleiche die Nheinprovin; mit der Provinz Posen! 20. Worin gleichen stch Schießen und die Nheinprovinz? 21. Worin gleichen stch Pommern und Schleswig-Holstein? 22. Ln welchen Provinzen ist die Bevölkerung rein deutsch, in welchen gemischt? § 45. Die Verwaltung im Königreich Preußen. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer, hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnadigung und Ordensverleihung. Die oberste Behörde des Landes ist das Staatsministerium, in welchem der Ministerpräsident den Vorsitz führt. Der König ernennt und entläßt die Minister. Es gibt je einen Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, für die Finanzen, für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelcgenheiten, für Handel und Gewerbe, für das Innere, für die Justiz, für das Kriegswesen, für die Landwirtschaft, Domänen und Forsten, für die öffentlichen Arbeiten, für das königliche Hans. Alle Regierungsakte des Königs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers. Bis zum Jahre 1850 hatte der König von Preußen das Recht, Gesetze zu geben ohne Mitwirkung des Volkes. Seit 1850 ist die Macht des Königs beschränkt. Preußen wird jetzt nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem Herrenhanse und dem Abgeordnetcnhause. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des königlichen Hauses, aus erblichen Mitgliedern des hohen Adelstandes, aus solchen Mitgliedern, die der König aus Lebenszeit ernennt. Auch haben die großen Städte und die Universitäten das Recht, ein Mitglied ins Herrenhaus zu schicken. — Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Jeder Preuße, der wenigstens 24 Jahre alt ist, mindestens 6 Monate in der Gemeinde wohnt, keine Armenunterstützung empfängt, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sich befindet und in die Urwählerliste eingetragen ist, ist Urwähler. Die Urwähler wählen die Wahlmänner, und diese wählen dann den Abgeordneten. Die Abgeordneten vertreten ihre Wähler 5 Jahre lang. Zu jedem Gesetze ist die Übereinstimmung des Königs und der beiden Häuser des Landtages erforderlich. Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Die Provinzen zerfallen in Regierungsbezirke, diese in Kreise, diese in Stadt- und Amtsbezirke. Letztere werden gebildet aus einer größern oder aus mehreren kleineren Landgemeinden oder aus Gutsbezirken. An der Spitze
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