42
auch die Wälder reich an Wild sind, so liefert das Thier« und
Pflanzenreich im Ganzen mehr, als der Bedarf der Bewohner er-
fordert. Und wenn auch die Ausbeute an edeln Metallen nicht sehr
beträchtlich ist, so liefert doch das Mineralreich, außer Silber im
Mansfeld'schen und in Schlesien, vorzüglich Eisen und Stein-
kohlen in hinreichender Menge, besonders in Oberschlesien und
in den Flußgebieten der Ruhr, Sieg, Lahn und Saar in West-
phalen, in Hessen-Nassau und in der Rheinprovinz. An
Salz, woran besonders die Provinzen Sachsen, Hannover und
Westphalen reich sind, ist ein unerschöpflicher Überfluß vorhanden.
4. Einen großen Reichthum besitzt ferner der Staat an Gewäs-
sern; denn außer der Ost- und Nordsee und den unzähligen Land -
seen bewässern und befruchten das Land: der Rhein, die Weser,
die Elbe, die Oder, die Weichsel und die Memel. Sie nehmen
auf ihrem Laufe sehr viele Bäche und Nebenflüsse auf, und so ergießen
sich von den Gebirgen aus nach dem Meere hin gleichsam Aderge-
flechte von Gewässern, die das Land befruchten, der Schifffahrt,
dem Handel und dem Gewerbe dienen. Gering ist gegen diesen
großen Nutzen der Schaden anzuschlagen, den sie, besonders die
größeren Flüsse, am meisten zur Zeit des Eisganges oft an Gärten,
Äckern und Wohnungen anrichten, wenn sic aus ihren Ufern treten und
dann die Uferbewohner freilich nicht selten in große Noth bringen.
Aber es wird immer mehr dafür gesorgt, durch Anlegung von Däm-
men und Wehren solchen Überschwemmungen vorzubeugen.
5. Die Bewohner des Staates sind fleißige Menschen; denn
außer dem Ackerbau und der Viehzucht ist die Betriebsamkeit
(Industrie) derselben sehr bedeutend. In den größeren Städten des
Staates ist man fort und fort beschäftigt, aus den Rohstoffen der
Natur Waaren der verschiedensten Art zu verfertigen. Nach der
großen Verschiedenheit in der Beschäftigung kann man die Bewoh-
ner des Staates in verschiedene Verufsarten oder Stände eintheilen.
Da giebt es Bauern und Bürger, Handwerker und Kaufleute, Beamte,
Künstler u. s. w. Einfacher aber ist die Eintheilung aller Bewohner
in drei Hauptstände: den Nähr-, Lehr- und Wehrstand.
Der Nährstand ist der zahlreichste, denn zu ihm gehören alle
diejenigen Bewohner des Staates, welche sich entweder mit der Ge-
winnung oder mit der Verarbeitung der Naturprodukte oder
mit dem Verkaufe der Natur- oder Kunstprodukte beschäftigen.
Die Gewinnung der Naturprodukte besorgen: die Bauern und
Viehzüchter, die Obst-, Wein- und Blum eng ärtner, — die
Jäger, Fischer und Vogelfänger, — die Berg- und Hütten-
leute, die Steinbrecher, die Braunkohlen-, Torf- und Lehm-
gräber. — Mit der Verarbeitung derselben beschäftigen sich die
verschiedenen Handwerker, als: Zimmerleute, Schreiner,
Schmiede, Schlosser, Schuster, Schneider u. s. w.; ferner die
Fabrikanten und die Fabrik- und Manufakturarbeiter, wie
TM Hauptwörter (50): [T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee], T6: [Eisen Gold Silber Kupfer Wasser Blei Metall Salz Kalk Stein], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T107: [Eisen Gold Silber Kupfer Blei Metall Salz Zinn Stein Mineral], T119: [Fluß See Kanal Strom Lauf Wasser Land Ufer Mündung Elbe]]
46
üben. Unter dem Könige stehen als die höchsten Staats-Beamten
die Minister, welche, wie der König, ihren Sitz in Berlin haben.
Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Oberprästdenten
— unter diesen für die Regierungsbezirke die Regierungen — und
unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im
Staate 8 Minister, 11 Oberpräsidenten, 34 Regierungen und für
die sämmtlichen Kreise des Staates eben so viele Landrathe. Leicht
ist nun einzusehen, daß durch die große Zahl der Beamten und anderer
Veranstaltungen die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet.
Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung,
des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemei-
nen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem
Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten.
Diese Steuern heißen Staats steuern und sind entweder 1. Grund-
steuern, die vom Grund und Boden, 2. Klassen- und Einkommen-
steuern, welche vom Vermögen oder Einkommen, oder 3. Gewerbe-
steuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder
brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und
ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates nach
Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und
Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern
ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren
Familien Schutz stnden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe —
er ist das Land, worin wir geboren worden, worin wir unsere
Kindheit verleben und für unsern dereinstigen Lebensberuf in so vielen
nützlichen Dingen unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie
sollten wir unser Vaterland durch die That nicht lieben!? — Jeder
aber, der sein Vaterland liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit
einem fremden Worte: Patriotismus.
Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und die
Bewohner reden meistens die deutsche Sprache. Darum ist er
ein deutscher Staat, und seine Bewohner sind Deutsche.
Aus wie viel Provinzen bestellt das Königreich Preussen? — Wie heissen
sie? — In welcher Provinz wohnen wir? — In welchem Regierungsbezirk?
— In welchem Kreise ? — In welcher Gemeinde ? — Wie liegen die übrigen.
Provinzen von unserer heimathlichen Provinz? — Welche grenzen an unsere
Provinz und welche nicht? — Gieb die Grösse und Einwohnerzahl des Staates
an! — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie
heisst das höchste Gebirge? — Gebet jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen-
und Mineralreich im Staate wisst! — An welche Seen grenzt der Staat? —
Wo? — Welche Provinzen haben viele Landseen? — Wie heissen die Haupt-
flüsse des Staates? — In welcher Richtung und durch welche Provinzen
Messen sie? — Wie heissen die Hauptstände der Bewohner des Staates? —
Wofür sorgt der Nährstand? — der Lehrstand? — der Wehrstand?
— Woraus besteht-die Armee? — Wo sind die Kriegshäfen der Marine? —
Jeder soll jetzt angeben, zu welchem Stande sein Vater gehört! — Wie heisst
unser König? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat?
—'Für die Provinzen? — Für die Bezirke? — Für die Kreise? — Für die
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet]]
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Deutschland Preussen
247
b. h. kein neues Gesetz kann endgültig zu Stande kommen, ohne die Zu-
stimmung des Königs und der Leiden Kammern, welche seit 1855
aus einem „Herrenhause" und einem „Hause der Abgeordneten"
bestehen. Für die Provinzen stnd berathende Versammlungen
(Provinzialstände) angeordnet, und die bürgerlichen Gemeinden
werden nach den bestehenden Gemeindeordnungen verwaltet.
Schon im Jahre 1849 hatten die Leiden Fürsten von Hohen-
zollern dem Könige von Preußen ihr Land, das Stammland des
Königshauses, abgetreten, und am 23. August 1851 wurde demselben
dort auf dem hochgelegenen Stammschlosse gehuldigt. Zum Gedächtniß
dessen stiftete der König den hohenzollern'schen Hausorden mit
der Aufschrift: „Vom Fels zum Meer!"
Im Herbste 1857 befiel den König ein Gehirnleiden, von welchem
er nicht wieder genas. Er sah sich daher genöthigt, die Regierung
seinem ältesten Bruder, dem Prinzen von Preußen, zu übertragen,
welcher von nun an den Titel „Prinz-Regent" führte und „im
Namen des Königs" regierte. Am 2. Januar 1861 endete ein
sanfter Tod die langen und schweren Leiden des Königs. Am 7. Ja-
nuar wurde die sterbliche Hülle desselben — wie er es vorher ge-
wünscht hatte — in der von ihm erbauten „Friedenskirche" bei
Sanssouci'beigesetzt.
L6. Wilhelm I., König von Preußen.
(1861.)
Da Friedrich Wilhelm Iv. keine Kinder hinterließ, so folgte ihm
auf dem Throne der Prinz-Regent als König Wilhelm I. Gleich
beim Antritt seiner Regierung, am 7. Januar 1861, erließ der König
eine Ansprache an sein Volk. Darin sagte derselbe unter Anderm:
„Dem Könige" (Friedrich Wilhelm Iv.), „der so Großes zu begründen
wußte, gebührt ein hervorragender Platz in der glorreichen Reihe der Monarchen,
welchen Preußen seine Größe verdankt, welche es zum Träger des deutschen
Geistes machten. Dies hohe Vermächtniß meiner Ahnen will ich getreulich
wahren. Mit Stolz sehe ich mich von einem so treuen und tapfern Volke,
von einem so ruhmreichen Heere umgeben. Meine Hand soll das Wohl und
das Recht Aller in allen Schichten der Bevölkerung hüten, sie soll schützend
und fördernd über diesem reichen Leben walten. — Ich will das Recht des
Staats befestigen und ausbauen und die Institutionen, welche Friedrich Wil-
helm Iv. ins Leben gerufen hat, aufrecht erhalten. Treu dem Eide, mit wel-
chem ich die Regentschaft übernahm, werde ich die Verfassung und die
Gesetze des Königreiches schirmen. Möge es mir unter Gottes gnädigem
Beistände gelingen, Preußen zu neuen Ehren zu führen! Meine Pflichten für
Preußen fallen mit meinen Pflichten für Deutschland zusammen. Als
deutschem Fürsten liegt mir ob, Preußen in derjenigen Stel-
lung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Ge-
schichte, seiner entwickelten Heeres-Organisation unter den
deutschen Staaten zum Heile Aller einnehmen muß." —
Ja — „zum Heile Aller" — mußte Preußen unter den deutschen
Staaten eine andere Stellung einnehmen als bisher. Denn der deutsche
Bund hatte in dem halben Jahrhundert seines Bestehens sich stets un-
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
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Extrahierte Personennamen: August Wilhelm_I. Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Wilhelm_I. Friedrich_Wilhelm_Iv. Friedrich Wilhelm_Iv. Friedrich_Wil- Friedrich
2
bezahlen. Der Kommunal-Empfänger ist dazu bestimmt, die Ge-
meindesteuer zu empfangen und die Gemeindekasse zu verwalten. Der
Bürgermeister, der Gemeinde-Empfänger, der Polizeidiener
u. s. w. haben ein Amt in der Gemeinde; sie sind Gemeinde-Beamte.
Jeder brave Einwohner der Gemeinde befolgt pünktlich die Anordnungen
der Gemeinde-Obrigkeit. Er bezahlt gerne die ihn treffende Gemeinde-
steuer und ist überall bereit, für das Gemeinwohl nach seinen Kräften
mitzuwirken; denn jeder gute Mensch freut sich darüber, wenn es allen
Gemeindegliedern wohlergeht. — In unserer Gemeinde wohnen_____
Menschen. —
Hat eine bürgerliche Gemeinde eine Kirche, so bildet sie auch
eine kirchliche Gemeinde oder eine Pfarre. Es giebt aber auch
bürgerliche Gemeinden, welche aus mehreren Pfarren bestehen. Die
Kirchengemeinden sind entweder katholische oder evangelische Ge-
meinden; an einigen Orten giebt es aber auch israelitische oder
jüdische Gemeinden, deren Kirchen Synagogen heißen. Jeder
Kirchengemeinde ist ein Pfarrer vorgesetzt. Der Pfarrer ist die
geistliche Obrigkeit in seiner Gemeinde. Er unterrichtet die Kinder
m der Religion, verkündigt Gottes Wort, hält den Gottesdienst,
spendet die Heilsmittel der Kirche, tröstet die Kranken und be-
gleitet die Todten zu ihrer Ruhestätte. — Jede Gemeinde hat gewöhn-
lich auch ihre eigene Schule mit' einem oder mehreren Lehrern. In
der Schule werden die Geisteskräfte der Kinder geweckt und ge-
übt. Durch Unterricht und Erziehung sollen sie hier zu guten
Menschen herangebildet werden. Kinder, welche ihre Jugendzeit gut
anwenden, durch regelmäßigen Schulbesuch, Fleiß und gutes
Betragen ihren Eltern und Lehrern Freude machen, werden der-
einst nichliche Mitgliederder bürgerlichen und kirchlichen Gemeinde.
Die Jugend ist die Zeit der Saat,
Das Alter erntet Früchte,
Wer jung nicht, was er sollte, that,
Deß' Hoffnung wird zunichte. —
Den Fleiß belohnt die Ewigkeit;
Doch die verlor'ne Jugendzeit
Kann Gott nicht wiedergeben.
Wie heisst unser Wohnort? — In welcher bürgerlichen Gemeinde leben
wir? — In welcher kirchlichen Gemeinde? — Wer ist die Obrigkeit in der
bürgerlichen Gemeinde? — In der kirchlichen? — Welche Pflichten haben
wir gegen die Gemeinde-Obrigkeit? — Welche gegen die geistliche
Obrigkeit? — Was wisst ihr von der Entstehung unseres Wohnortes?
— Nennt die bedeutendsten Gebäude unseres Wohnortes! — Gebt an, nach
welcher Himmelsrichtung sie von unserer Schule liegen! — Wie führt die
Strasse an unserer Schule vorbei? — Von — nach! — Gebt die Richtung
der übrigen Strassen unseres Wohnortes an!
Zeichnet jetzt unsere Schule und die Haup tgebäude unseres Wohn-
ortes mit ! 1. die Strassen aber mit Linien auf eure Schiefertafeln! —
Schreibet auf, wie diese Gebäude von unserer Schule liegen und nach
weichen Bichtungen die Strassen führen t —
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg]]
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456
Ausland zurück war; jetzt wußte er aber auch, was er thun und wü
er es angreifen müsse, um den Grund zu seiner Bildung zu legen.
Und wenn es ihm auch nicht gelang, alles so herzustellen, wie es vor
seiner Seele stand, vorzüglich da er die längste Zeit seiner segensreichen
Regierung mit auswärtigen Feinden Krieg zu führen hatte, so hat er
doch den Ruhm für sich, eben dadurch, daß er sich nicht schämte, noch
als Mann und Kaiser Lehrling zu sein, seinem Volke für alle Folgezeit
unendlich viel genützt zu haben.
27. Washington. Franklin.
Der nördliche Theil Amerikas wurde erst spät von den Europäern
angebaut; denn die ganze Gegend schien ihnen bei ihrer ersten Landung nur eine
große Wildniß und das Klima sehr rauh zu sein. Dichte Urwälder, in denen
wilde Indianer ihr Wesen trieben, und unermeßliche Sümpfe schreckten die ersten
Europäer von diesen unwirthlichen Gegenden ab, in welchen sie nicht, wie an den
schönen Küsten Mexiko's und Peru's, Gold und Silber zusammenraffen konn-
ten. Erst 1584 wurde von England aus die erste Kolonie gegründet und
zu Ehren der Jungfrau-Königin Elisabeth Virginien genannt. Dies erste
Beispiel fand bald Nachahmung. Zwar hatten die ersten Colonisten viel von den
Angriffen der Wilden zu leiden, allmählich aber trat ein erträglicher Verkehr,
besonders durch den Handel, zwischen den Ureinwohnern und den Ansiedlern aus
Europa ein. Mit jedem Jahre kamen nun Einwanderer auch von anderen euro-
päischen Nationen herüber, größtentheils unternehmende, freiheitsliebende Männer,
die, um den kirchlichen oder bürgerlichen Bedrückungen im Mutterlande zu entge-
hen, in dem neuen Erdtheile einen Zufluchtsort suchten und fanden. So entstand
eine lange Reihe von Niederlassungen und von Ansiedler-Gebieten oder
Provinzen, unter denen Pensilvanien mit der Hauptstadt Philadelphia sich
besonders hervorthat.
Alle Colonisten, aus welchem Lande sie immer waren, erkannten die Ober-
hoheit Englands an und trieben fast ausschließlich Handel mit diesem Reiche;
England seinerseits pflegte auch die nordamerikanischen Kolonien und schützte sie
gegen alle auswärtige Angriffe. Es brachte sie durch großen Aufwand zu einer
solchen Blüthe, daß die Zahl der Bürger binnen 150 Jahren zu drei Millionen
anwuchs. Deshalb verlangte aber England auch Abgaben, welche die Ameri-
kaner jedoch nur unter der Bedingung entrichten wollten, daß sie dieselben durch
ihre Abgeordneten, welche man in das englische Parlament aufnehmen sollte,
erst bewilligten. England bedachte nicht, daß den Staatsbürgern, welche gleiche
Pflichten haben, auch gleiche Rechte gebührten, und daß man die Mündiggewor-
denen auch als solche behandeln und ihnen Theilnahme an der Gesetzgebung und
Steuerumlegung zugestehen müsse; es wies die Forderungen der Amerikaner zu-
rück, legte ihnen die Stempelakte, nach der sie zu allen kaufmännischen und
gerichtlichen Verhandlungen Stempelpapier gebrauchen sollten, und dann die
Zollaktc auf, die für die Einfuhr von Thee, Glas, Papier und Bleiweiß
eine mäßige Abgabe verlangte. Der Ausführung beider Verordnungen, als ohne
ihre Zustimmung gegeben, widersetzten sich die Colonisten thätlich und wurden in
der Überzeugung von der Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen dadurch bestärkt, daß
die Engländer beide Gesetze wieder zurücknahmen, nur daß vom Thee ein Einfuhr-
zoll noch entrichtet werden sollte. Als nun 1773 im Hafen von Boston drei
mit Thee beladene englische Schiffe einliefen, widersetzten sich die Einwohner
der Ausladung, und als diese von dem englischen Statthalter erzwungen werden
wollte, überfiel ein Hause Vermummter die Schiffe und warf 342 Kisten Thee
ins Meer.
Dieser Gewaltstreich war die Losung zu einem Kriege, der erst 1783 beendig:
wurde. Die Provinzen traten in Philadelphia durch Abgeordnete in einen
Bund zusammen, sie bewaffneten sich gegen England, zogen die Wilden und auch
TM Hauptwörter (50): [T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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Extrahierte Personennamen: Franklin Elisabeth
Extrahierte Ortsnamen: Washington England Europa Philadelphia Englands England England England Boston Philadelphia England
Hrsg.: Nowack, Hugo, Steinweller, F., Sieber, Hermann, Rohn, R. A., Paust, J. G.
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Simultanschule
Schultypen Allgemein (WdK): Simultanschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
10
Europa im allgemeinem
8 9.
die Wandervölker (Nomaden), deren Reichtum in Viehherden besteht, mit
denen sie umherziehen. Bildung verbreitet sich nur dann unter einem Volke,
wenn es feste Wohnplätze hat, Ackerbau, Gewerbe und Handel treibt.
e. Religion. Ganz ohne Religion ist kein Volk der Erde. Die
christliche Religion zählt über 550 Millionen Bekenner. Sie hat sich im
Laufe der Jahrhunderte in verschiedene Hanptbekenntnisse (Konfessionen,
Kirchen) geteilt; die bekanntesten sind: 1) die römisch-katholische, 2) die
griechisch-katholische, 3) die evangelisch-lutherische und evangelisch-reformierte
(zusammen ost die protestantische genannt). Außer diesen gibt es noch
zahlreiche christliche Sekten. Zu den Religionen, die nur einen Gott ver-
ehren, gehören außer der christlichen noch die mosaische (jüdische) und die
mohammedanische (Islam). Die Völker, welche mehrere Götter verehren,
nennt man Heiden. Die meisten Bewohner Europas bekennen sich zur
christlichen Religion. In N.-Afrika und Vorder-Asien gehört die Mehrzahl
der Bewohner zum Islam. In dem übrigen Afrika und Asien, sowie in
Amerika und Australien sind die Eingeborenen zum größten Teil noch Heiden.
Doch arbeiten unter ihnen Missionare. Inden sind über die ganze Erde
zerstreut. Etwa 740 Millionen Menschen sind noch Heiden.
d. Staatsverfassung. Die Menschen bilden eine Menge von Ge-
sellschaften, die sich unter bestimmten Gesetzen vereinigt haben, um in Ruhe
und Sicherheit miteinander zu' leben. Solche Menschengesellschaften nennt
man Staaten. Die Staaten werden entweder von einem erblichen
Fürsten (Kaiser, König, Großherzog usw.) beherrscht und heißen dann
Monarchien (Kaiserreich, Königreich usw.), oder sie wählen sich ein
Oberhaupt (einen Präsidenten) immer nur auf wenige Jahre und heißen
dann Freistaaten oder Republiken. Wenn in einem Staate die Unter-
tanen dem Monarchen gegenüber rechtlos sind, so ist der Staat eine
Despotie (z. B. Persien), der Monarch ein Despot. Hat in einem
Staate der Monarch allein die gesetzgebende Macht, so ist der Staat eine
unbeschränkte Monarchie (z. B. Rußland). Wird aber der Staat nach
einer Verfassung (Konstitution) regiert, kraft deren auch die Volksvertretung
bei der Gesetzgebung beteiligt ist, so ist er eine beschränkte oder konsti-
tutionelle Monarchie (z. B. Preußen). Nur die ganz wilden, umher-
schweifenden Völker bilden keine Staaten; die einzelnen Familien derselben
gehorchen nur ihren Oberhäuptern. Alle lassen sich höchstens öou dem
Bejahrtesten oder Stärksten unter ihnen als Häuptling regieren. — Die
Ausdrücke Staat und Volk sind nicht zu verwechseln. Ein Volk kann
mehrere Staaten bilden (z. B. das deutsche Volk); wiederum können in
einem Staate mehrere Völker wohnen (z. B. in Rußland, in Österreich-
Ungarn, in der Türkei).
Iii. Europa.
§ 9. Europa im allgemeinen, a. Lage. Europa ist von Asien
durch das Urälgebirge, den Urälfluß und den Kaspischen See getrennt.
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Extrahierte Ortsnamen: Europa Europas N.-Afrika Afrika Asien Amerika Australien Rußland Ungarn Europa Europa Europa Kaspischen_See
Hrsg.: Nowack, Hugo, Steinweller, F., Sieber, Hermann, Rohn, R. A., Paust, J. G.
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Simultanschule
Schultypen Allgemein (WdK): Simultanschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
§ 28. Volksleben im 17. und 18. Jahrhundert. .
55
gangsformen und (für unseren Geschmack) lächerliche Trachten (unförmliche
Reifröcke der Frauen, große Perücken, kleitie Hütchen u. f. w. bei den
Männern).
4. Aber auch der Bürgerstand stand nicht mehr ans der Höhe
früherer Zeit. Viele Häuser, ja, ganze Stadtviertel waren unbewohnt und
in Ruinen verwandelt. (Wie diehohenzollernfiirsten hierin Wandel schafften,
siehe in den bezüglichen §§.) Die allgemeine Verarmung gestattete nicht
mehr die Anschaffung von künstlerisch ausgestattetem Hausrat. Derselbe
mußte billig beschafft werden, darum wurde er geschmacklos und nüchtern
hergestellt. Das Kunstgewerbe wurde nicht mehr gepflegt. Die alte
Ehrenhaftigkeit der Zunftgenossen nahm ab; Unzuverlässigkeit und Fälschung
raubte dem deutschen Gewerbe sein Ansehen im Auslande. Der Handel
der süddeutschen Städte und der Hansa war durch die Unternehmungslust
der Holländer und Engländer überflügelt worden, und so lag auch er da-
nieder. Der frühere Reichtum war verschwunden, und an die Stelle pracht-
voller und stilgerechter Bauwerke traten nüchterne und gleichförmige Häuser-
reihen. Dabei war der Bürger verschwenderisch und leichtsinnig geworden,
und oft mußten die Landesherren durch Gesetze die allzugroße Üppigkeit
der Bürger bei Gelagen und in der Kleidung beschränken.
5. Der Bauernstand verarmte immer mehr und geriet in völlige Ab-
hängigkeit vom Grundherrn (Leibeigenschaft). Ihm aufzuhelfen, ließen sich
Preußens Könige besonders angelegen sein. Mit großem Eifer schützten sie
Bürger und Bauern vor den Übergriffen der Beamten und der Grund-
herren, suchten ihren Wohlstand zu heben, schützten sie in ihrem Rechte und
führten sie wieder auf eine höhere Stufe der Gesittung durch Gründung
von Volksschulen und Einführung des Schulzwanges. (Vergleiche §29,2;
§ 30, E, 2 u. 3; § 32, 5.)
Unglaube und Aberglaube, letzterer namentlich aus den Heerlagern
des Dreißigjährigen Krieges stammend, machten sich in allen Gesellschafts-
schichten breit und traten in den vielen Hexenprozessen in erschreckender
Weise zu Tage.
Doch fehlte es auch in dieser trüben Zeit nicht an erwecklichen Stimmen,
die ein rechtes Glaubensleben hervorzurufen suchten. So sangen M. Rinckart,
Joh. Heermann, Paul Gerhardt u. a. ihre herrlichen Kirchenlieder.
6. Die deutsche Sprache befreiten von der unwürdigen Nachahmung
ausländischer Vorbilder erst Klopstock, Lessing, Goethe, Schiller u. a. gegen
Ende des 18. Jahrhunderts und vollendeten den Ausbau unserer schönen
Muttersprache.
Aufgaben: 1. Gib Beweise für die Entschlossenheit u. Tatkraft des Gr. Kurfürsten
an, desgl. für seine Klugheit, für seinen echten deutschen Sinn, für seine Frömmigkeit!
2. Mit welchem Neckte nennt man diesen Fürsten den Gründer der preußischen Macht?
3. Ter Gr. Kurfürst als deutscher Kriegsheld. 4. Umfang seines Staates der des Fürsten
Tode. — 5. Warum war Friedrichs Iii. Streben nach der Königskrone berechtigt?
6. Woher kam es, daß Frankreich im 17. u. 18. Jahrhundert gar so übermächtig wurde?
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
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Hrsg.: Nowack, Hugo, Steinweller, F., Sieber, Hermann, Rohn, R. A., Paust, J. G.
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Simultanschule
Schultypen Allgemein (WdK): Simultanschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
68
§ 31. Friedrich Wilhelm Ii. und die Französische Revolution.
Verhältnisse, in der Abschaffung des Christentums u. s. w. das Heil des
Volkes erblickten.
Darum fanden die Rufe nach Freiheit und Gleichheit, die aus Nord-
amerika herübertönten, in Frankreich offene Ohren. Dort hatten sich in
langem Kampfe die englischen Kolonieen von ihrem Mutterlande losgerissen
und zu der Republik der „Vereinigten Staaten" zusammengeschlossen. Die
Unzufriedenheit wuchs im französischen Volke in erschreckender Weise. 1774
starb Ludwig Xv., und Ludwig Xvi. bestieg den Thron. Das war ein
einfacher, edler Mann, der mit seiner Gemahlin, einer Tochter Maria The-
resias, die aber den Franzosen als Ausländerin verhaßt war, des Landes
Bestes wollte. Aber das Verderben konnte er nicht aushalten; er mußte
die Sünden seiner Väter büßen.
3. Ausbruch der Revolution. Ludwig Xvi. berief 1789 die National-
versammlung; die sollte raten helfen, wie die Geldnot beseitigt werden könne.
Da aber die Vertreter des Adels und der Geistlichkeit ihre Vorrechte nicht
ausgeben wollten, so erklärten die bürgerlichen Abgeordneten, daß sie allein
die wahren Vertreter des Volkes seien. Durch die Erstürmung der Bastille
(eines großen Gefängnisses in Paris) (14. Juli) und durch seine von einem
wüsten Pöbelhaufen erzwungene Übersiedelung von Versailles nach Paris
sah sich der König genötigt, alle Wünsche der Nationalversammlung zu
erfüllen. Der Staat erhielt eine neue Einteilung, die Macht des Königs
wurde ungemeiu beschränkt, der Adel und die Geistlichkeit verloren alle
Vorrechte, die Kirchengüter wurden eingezogen und die Mönchsorden auf-
gehoben. Alles dies erkannte der friedliebende König an; aber noch war
man in Paris nicht zufrieden, darum floh der um seine Sicherheit besorgte
König im Juli 1791 aus Paris. Aber er wurde erkannt, zwangsweise
nach der Hauptstadt zurückgeführt und hier wie ein Gefangener gehalten.
Schließlich erklärte man ihn für abgesetzt. Er wurde als Landesverräter
zum Tode verurteilt und unter dem Jubelgehenl des entmenschten Pöbels am
21. Januar 1793 hingerichtet. Seine unglückliche Gemahlin ereilte das-
selbe Geschick. — Eine wahre Schreckensherrschaft begann nun in Frank-
reich. Auf den bloßen Verdacht hin, Feinde der neuen Regierung zu sein,
wurden Tausende eingekerkert und ohne Recht und Urteil dem Fallbeil
(Guillotine) überliefert. Dazu herrschte eine schreckliche Hungersnot. Nie-
mand mochte mehr arbeiten; kein Mensch traute mehr dem andern; darum
stockten Handel und Gewerbe. Alle Kreise litten Not, die jeweiligen Macht-
haber und deren Freunde ausgenommen. Diese Freiheitsapostel schwelgten
und bereicherten sich und zeigten sich als die schlimmsten Tyrannen.
Robespierre, Danton und andere Schreckensmänner herrschten unumschränkt.
Das Christentum und die christliche Zeitrechnung wurden abgeschafft, dafür
wurde die Tugend und die menschliche Vernunft an heiliger Stätte ver-
ehrt; der liebe Gott galt als abgesetzt. Nachdem Robespierre seine Ge-
nossen dem Henker überliefert hatte, endete auch er, des Verrates an der
Republik angeklagt, unter der Guillotine. Und nun traten gemäßigtere
Männer an die Spitze der Regierung.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Ludwig_Xv. Ludwig_Xv. Ludwig_Xvi Ludwig Maria_The- Maria Ludwig_Xvi Ludwig Danton
Extrahierte Ortsnamen: Nord-
amerika Frankreich Paris Versailles Paris Paris Paris Frank-
Hrsg.: Nowack, Hugo, Steinweller, F., Sieber, Hermann, Rohn, R. A., Paust, J. G.
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Simultanschule
Schultypen Allgemein (WdK): Simultanschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
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§ 32. Friedrich Wilhelm Hl
halt ward auf das einfachste eingerichtet; die Majestäten gaben ihre silbernen
und goldenen Geräte und ihre Schmucksachen hin, und so konnte die schwere
Kriegsschuld schon nach kurzer Zeit bezahlt werden. Dadurch wurde das
Land die drückende Einquartierung der Franzosen los, die nach den Frie-
densbedingungen bis zur Bezahlung der Kriegsschuld in Preußen bleiben
sollte. — Der Preußische Staat war vor allem dadurch an den Rand des
Verderbens gekommen, daß der Bürger- und Bauernstand in stumpfer
Gleichgültigkeit gegen die Geschicke des Vaterlandes befangen war, und daß
dem ganzen Volke der ernste religiöse Sinn verloren gegangen war. „Weil
wir von Gott abgefallen sind, darum sind wir gesunken", schrieb damals
die Königin Luise. Darum nahmen der König und Stein heilsame Ver-
besserungen vor, um im Volke eine regere Teilnahme am Ergehen des
Staates und einen sittlichen, religiösen und opferwilligen Geist zu erwecken.
Der Bauernstand war damals noch erbuntertänig, d. h. der Bauer
war nicht selber Besitzer von Grund und Boden; dieser gehörte dem Guts-
herrn, der an Abgaben und schweren Frondiensten meist soviel forderte,
daß der Bauer nur gerade das von dem Ertrage der Äcker behielt, was
er notwendig brauchte. Ohne Erlaubnis des Gutsherrn durfte der Bauer
seinen Wohnsitz nicht verlassen, seine Kinder kein Gewerbe erlernen lassen
und selbst nicht einmal heiraten. Diese Erbuntertänigkeit hob der
König auf. So wurde der Bauer freier Eigentümer seiner Äcker, an deren
Ertrag er seine Freude hatte.
Den Bürgern in den Städten gab der König 1808 eine Städte-
ordnung, durch die sie das Recht erhielten, aus ihrer Mitte Stadtverord-
nete zu wühlen. Diese erwählten wieder den Magistrat mit dem Bürger-
meister an der Spitze, doch bedurfte diese Wahl der Bestätigung der Regierung.
Auf diese Weise erlangten die Bürger Anteil an der Verwaltung des
städtischen Vermögens und der Stadtangelegenheiten.
Des Königs treuer Berater im Heerwesen war General Scharnhorst.
Auf seinen Rat wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Seit
dieser Zeit muß jeder Preuße, der körperlich kräftig ist, Soldat werden.
Die angeworbenen Fremdlinge im Heere wurden entlassen, die entehrenden
Strafen der Soldaten abgeschafft, und bald galt es für eine Ehre, des
Königs Rock zu tragen. — Da der König nicht mehr als 42000 Soldaten
halten durfte, so wurden die Rekruten schnell ausgebildet, dann entlassen
und andere eingezogen. Aber wenn der König rief, so mußten die Ent-
lassenen, die Landwehr, wiederum zu den Fahnen eilen.
Der Freiherr vom Stein erschien Napoleon bald gefährlich; darum
wurde er geächtet; doch gelang es ihm, nach Rußland zu entfliehen. Der
König aber regierte in Steins Sinne weiter, und bald trugen die Ver-
besserungen ihre Früchte: allerwürts regte sich die Vaterlandsliebe und der
Haß gegen die fremden Bedrücker. Fichte hielt an der neugegründeten
Üniversität zu Berlin seine zündenden „Reden an die deutsche Nation".
Der Turnvater Jahn stählte durch feine Turnerei die Kräfte von jung
und alt und nährte glühenden Franzosenhaß in den Herzen seiner Freunde.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Napoleon Jahn
Hrsg.: Nowack, Hugo, Steinweller, F., Sieber, Hermann, Rohn, R. A., Paust, J. G.
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Simultanschule
Schultypen Allgemein (WdK): Simultanschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
32
Die Verwaltung im Königreich Preußen.
§45.
die Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen, Hannover, welche 54—67 E. auf 1 qkm
haben. Am dichtesten ist die Bevölkerung in der Rheinprovinz (208 E. auf 1 qkm), in
Westfalen (158 E. auf 1 qkm), in Hessen-Nassau und Schlesien (etwa 115 E. 'aus
1 qkm). Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. In: N. ist die plattdeutsche
Mundart vorherrschend, im S. wird hochdeutsch gesprochen. In Schlesien, Posen, Ost-
und Westpreußen wohnen noch viele Slaven, welche polnisch reden. Im äußersten O.
wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen. Im n.
Schleswig aber ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa % der Bewohner bekennen
sich zur evangel., i/g zur römisch-kathol. Kirche. V2 Million sind Juden oder gehören
Sekten an. In der Rheinprovinz und Posen bilden die Katholiken die erhebliche Mehr-
zahl, in Schlesien, Wcstprenßen und Westfalen die etwas größere Hälfte. In den übrigen
Provinzen machen sie nur einen kleinen Anteil aus.
Aufgaben. 1. Welche Gebirge liegen in Preußen? 2. Von welchen Flüssen wird
es durchzogen? 3. Nenne wichtige Kanäle Preußens und gib an, was ste verbinden!
4. Welches find a. die fruchtbarsten, b. die unfruchtbarsten Gegenden Preußens?
5. Nenne Weinorte! 6. Wo wird Flachs gebaut? wo Hopfen? Zuckerrüben? 7. Wo
blüht Pferde- und Nindvieh;ucht? 8. Wo stnd Torfbrüche? 9. Welche Orte find durch
Nergbau und Fabriktütigbeit bekannt? 10. Wo stnd Salinen? 11. Wo wird Steinsalz
gewonnen? 12. Nenne Mineralquellen! 13. Nenne Seebäder! 14. Welche Städte stnd
durch Seehandel bekannt? 15. Welches stnd bedeutende Handelsstädte im Ninnen-
lande? 16. Zähle in jeder Provinz die größten Städte (solche mit 50 000 G. n. mehr)
auf! 17. Nenne a. die Nniversttüten, b. die Festungen, e. die Negiernngsbesirkstädte
Preußens! 18. Vergleiche die linke Oderfeite Schlestens mit der rechten! 19. Ver-
gleiche die Nheinprovin; mit der Provinz Posen! 20. Worin gleichen stch Schießen und
die Nheinprovinz? 21. Worin gleichen stch Pommern und Schleswig-Holstein? 22. Ln
welchen Provinzen ist die Bevölkerung rein deutsch, in welchen gemischt?
§ 45. Die Verwaltung im Königreich Preußen. Das Oberhaupt des Staates
ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer, hat das Recht, Krieg zu erklären
und Frieden zu schließen, das Recht der Begnadigung und Ordensverleihung. Die oberste
Behörde des Landes ist das Staatsministerium, in welchem der Ministerpräsident
den Vorsitz führt. Der König ernennt und entläßt die Minister. Es gibt je einen
Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, für die Finanzen, für die geistlichen,
Unterrichts- und Medizinal-Angelcgenheiten, für Handel und Gewerbe, für das Innere,
für die Justiz, für das Kriegswesen, für die Landwirtschaft, Domänen und Forsten, für
die öffentlichen Arbeiten, für das königliche Hans. Alle Regierungsakte des Königs
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers.
Bis zum Jahre 1850 hatte der König von Preußen das Recht, Gesetze zu geben
ohne Mitwirkung des Volkes. Seit 1850 ist die Macht des Königs beschränkt. Preußen
wird jetzt nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende
Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem
Herrenhanse und dem Abgeordnetcnhause. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen
Prinzen des königlichen Hauses, aus erblichen Mitgliedern des hohen Adelstandes, aus
solchen Mitgliedern, die der König aus Lebenszeit ernennt. Auch haben die großen
Städte und die Universitäten das Recht, ein Mitglied ins Herrenhaus zu schicken. — Die
Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Jeder Preuße, der wenigstens
24 Jahre alt ist, mindestens 6 Monate in der Gemeinde wohnt, keine Armenunterstützung
empfängt, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sich befindet und in die Urwählerliste
eingetragen ist, ist Urwähler. Die Urwähler wählen die Wahlmänner, und diese wählen
dann den Abgeordneten. Die Abgeordneten vertreten ihre Wähler 5 Jahre lang. Zu
jedem Gesetze ist die Übereinstimmung des Königs und der beiden Häuser des Landtages
erforderlich.
Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Die Provinzen zerfallen in Regierungsbezirke,
diese in Kreise, diese in Stadt- und Amtsbezirke. Letztere werden gebildet aus einer größern
oder aus mehreren kleineren Landgemeinden oder aus Gutsbezirken. An der Spitze
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T44: [Preußen Polen Brandenburg Provinz Land Schlesien Sachsen Pommer Friedrich Schweden], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg]]